Dies ist sowieso eine gute Entscheidung – StVO hin oder her. In den meisten Regionen in Deutschland sind Winterreifen einfach angebracht, der Winter ist quasi schon überall mit Eis und Schnee präsent.
Auch in Sachen Versicherung ist das Aufziehen von Winterreifen mehr als klug. Eine falsche Bereifung kann auf den Versicherungsschutz negativen Einfluss nehmen. Verursacht man beispielsweise bei winterlichen Straßenverhältnissen einen Unfall, der auf das Fahren mit Sommerreifen zurückzuführen ist, dann droht eine Rückstufung. Hat man keine Vollkasko, dann kann es sogar dazu kommen, dass man einen Teil des verursachten Schadens übernehmen muss.
Nicht nur Autofahrer haben bei winterlichen Bedinungen Winterreifen auf ihrem PKW zu haben. Auch Motorräder undn LKW sind von der Winterreifenpflicht nicht ausgeschlossen. Für bestimmte Fahrzeugklassen und Busse gelten jedoch besondere Regelungen. Die Klassen M2, M3, N2 und N3 benötigen lediglich auf ihrer Antriebsachse Winterreifen. Ganz außen vor sind Land- und Forstwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge, wie Trecker, da deren Reifen eh ein sehr grobes Profil aufweisen.
In erster Linie stellt der ADAC klar, dass es keine pauschale Pflicht für Winterreifen gibt, sondern eben “nur” bei den im Gesetzestext vorherrschenden Wetterbedingungen. Auch mit Ganzjahresreifen ist man auf der sicheren Seite. Weisen die Reifen das M+S oder Schneeflocken-Symbol auf, wird der Pflicht genüge getan.
Wer bei Eis und Schnee auf das Auto verzichten kann, der muss sein Auto nicht mit Winterreifen ausrüsten. Auch das Parken auf schneebedeckter Fahrbahn, ist mit Sommerreifen erlaubt – das Fahren natürlich nicht.
Hier gehts zum Merkblatt des ADAC.
Eine Zustimmung zur Winterreifenpflicht wird dann wohl bei den Reifenfachbetrieben noch einmal zu einem Auftragsboost führen. Mehr zur Entscheidung des Bundesrates gibt es dann morgen auf autoreifen-hilfe.de.
Hier der Video-Ausschnitt “Ramsauer fordert Winterreifenpflicht”:
www.youtube.com/watch?v=2rsc4e7Gbzc
Damit setzen Autofahrer ein Zeichen dafür, dass es endlich eine eindeutige gesetzliche Regelung in Sachen Winterreifen geben soll. Die Hälfte der Autofahrer möchte außerdem die zeitliche Regelung einer Pflicht von Oktober bis Ostern. 41 Prozent wollen immerhin den Zeitraum von November bis März gesetzlich festlegen.
Momentan ziehen rund 85 Prozent der Befragten im Herbst ihre Winterreifen auf. 11 Prozent vertrauen auf Ganzjahresreifen und nur ein Prozent würde Winterreifen nur dann montieren, wenn es ein Gesetz dazu gibt.
Momentan lautet der vom Bundesministerium entworfene Vorschlag zur Änderung der STVO so: „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).”
Man darf gespannt sein, ab wann die Verordnung nun gilt.