Doch wer glaubt, damit gäbe es dann eine entgültige Regelung, der irrt. Laut Ramsauer wird es nur eine kurzfristige Regelung geben – eben solange bis es eine einheitliche EU-Regelung gibt.
In Gang gesetzt hatte die Winterreifen-Diskussion ein Urteil des Oberlandesgerichtes in Oldenburg, welches die Regelung in der StVO als verfassungswidrig entlarvt hat. Der Grund: die Formulierung in der Vorschrift ist einfach viel zu schwammig und lässt viel Freiraum für verschiedene Auslegungen. So musste die Bereifung bis jetzt lediglich den Wetterverhältnissen angepasst werden. Hier wird nicht eindeutig gesagt, wann genau Autofahrer Winterreifen aufziehen müssen. Bislang war ein Bußgeld von 20 bis 40 Euro fällig, sobald man im Winter mit Sommerreifen unterwegs war und von der Polizei erwischt wurde.
Leicht wird es für Ramsauer nicht werden, eine niet- und nagelfeste Übergangsregelung zur Winterreifen-Pflicht gesetzlich festzulegen.
Mehr zur Winterreifenpflicht im beck-blog.