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Bußgeld: Was kosten falsche Reifen

Di, Dez 16, 2014

Allgemein

Der Winter steht vor der Tür und damit auch Schnee und Matsch. Leider haben immer noch einige Autofahrer nicht die richtigen Reifen aufgezogen. Doch genau das kann teuer werden, gerade wenn dadurch auch noch ein Unfall verursacht wird.

Winterreifen aber ab wann?

Genau das hat der Gesetzgeber nicht festgelegt. Doch es gibt eine Regel, mit der praktisch jeder gut fährt: von Oktober bis Ostern. Gerade da es bei einer falschen Bereifung schnell zu einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg kommen kann. Dies gilt auch für Reifen, die fast kein Profil mehr haben. Daher sollte jeder von Zeit zu Zeit einmal die Profiltiefe nachmessen. Dies kann man selbst machen, ohne dafür extra in eine Werkstatt zu fahren. Teurer wird es allerdings, falls ein Unfall durch die falsche Bereifung zustande kommt. Hier muss dann mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg gerechnet werden. Doch es kann noch schlimmer kommen, gerade wenn durch die falschen Reifen ein Unfall verursacht wurde.

Versicherung zahlt nicht bei falscher Bereifung

Da ist dann oftmals das Bußgeld der kleinere Schaden, doch bei einem Unfall zahlt die Versicherung nicht oder nur teilweise. Vor allem kann es geschehen, das die Ursache alleine durch die falsche Bereifung zustande gekommen ist. Dann kann es so richtig heftig werden, dies gilt, auch wenn die Reifen kein ausreichendes Profil haben. Denn Sommerreifen können auf matschigen Straßen keinen Halt finden und ein Unfall ist dann schnell geschehen. Natürlich gibt es auch Allwetterreifen, die unabhängig von Sommer oder Winter gefahren werden können. Auch hier ist es wichtig, die Profiltiefe zu messen, da diese ansonsten eher eine Gefahr sind. Wichtig ist auch die Kennzeichnung M + S, was Matsch und Schnee bedeutet, genauso sind Reifen, die mit einer Schneeflocke gekennzeichnet sind, für den Winter geeignet. Alle anderen Reifen sind für solche Straßenverhältnisse nicht geeignet.

Stehende Fahrzeuge kosten kein Bußgeld

Wichtig hierbei ist, das ein Fahrzeug auch gefahren wird. Steht dieses am Straßenrand, dann muss auch kein Bußgeld bezahlt werden. In einigen Fällen lassen Fahrzeughalter ihren Wagen über Winter in der Garage und fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln. In solchen Fällen müssen keine Winterreifen aufgezogen werden. Wichtig ist auch laut ADAC eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Sollten die Winterreifen weniger Profil aufweisen, dann kann dies bei schlechten Fahrbahnverhältnissen schnell zu einem Unfall führen. Natürlich verbraucht das Fahrzeug dann mehr Benzin und auch das Fahrverhalten ändert sich. Doch auch hier kann der beste Reifen durch die Tests des ADAC schnell gefunden werden. Denn diese werden nach Fahrverhalten und Benzinverbrauch getestet, womit dann jeder auf der sicheren Seite ist. Denn nicht jeder Reifen hält was er verspricht und dadurch kann schnell ein Unfall verursacht werden.

Mehr Infos zum Thema Bußgelder gibt es in diesem Beitrag: „Fehlende Winterreifen kosten 50 Prozent mehr Strafe

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