StVO Blitz-Änderung zur Winterreifenpflicht
Die bereits angekündigte Winterreifenpflicht kommt womöglich schneller als erwartet. Der entsprechende Entwurf liegt bereits dem Bundesrat zur Einsicht vor. Jetzt muss dieser der Änderung nur noch zustimmen. Ist das der Fall, dann kann es ganz schnell gehen mit der Inkrafttretung. Bereits einen Tag nach der Zustimmung des Bundesrates gilt dann die gesetzlich untermauerte Pflicht Winterreifen, bei den in der Verordung festgehaltenen Wetterverhältnissen, auf dem Auto aufgezogen zu haben.
Momentan lautet der vom Bundesministerium entworfene Vorschlag zur Änderung der STVO so: „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).”
Man darf gespannt sein, ab wann die Verordnung nun gilt.
Tags: StVO, Winterreifenpflicht
Do, Nov 4, 2010
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